Unternehmenssteuern
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Für Unternehmenssteuern
Unternehmenssteuern
Die Unternehmensbesteuerung ist ein wesentlicher Bestandteil des Finanzmanagements - wir können Ihnen helfen, das Optimum zwischen der Einhaltung von Vorschriften und einer verantwortungsvollen Finanzverwaltung zu erreichen. Eine weitsichtige Steueroptimierung steigert den Wert eines jeden Unternehmens. Auch wenn ein Unternehmen verkauft oder übernommen werden soll, spielt die Steuerstrategie eine wichtige Rolle, unabhängig davon, ob es sich um eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen handelt.
Wir planen und entwickeln für Sie eine innovative und steuerlich wirksame Strategie. Bei einer GmbH muss, ebenso wie bei einer AG, nach dem Jahresabschluss eine Steuererklärung für die Gewinn- und Kapitalsteuer erstellt werden. Auf Gewinnausschüttungen von AGs und GmbHs ist eine Quellensteuer fällig - nämlich 35%. Die Verrechnungssteuer muss unaufgefordert an die Eidgenössische Steuerverwaltung abgeführt werden. Die Einkommens- und Vermögenssteuer ist von Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften und einfachen Gesellschaften zu entrichten. Das Einkommen und das Vermögen müssen in den privaten Steuererklärungen der Eigentümer angegeben werden. Für das Unternehmen selbst gibt es keine Steuererklärung.
Hauptvorteile unserer Dienstleistung
- Strategische Steueroptimierung für Ihr Unternehmen
- Unternehmenssteuererklärungen
- Mehrwertsteuerabrechnungen (MwSt)
- Steuereinsprachen und Steuervertretung
- Steuerberatung im Allgemeinen (strategisch und operativ)